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Beiträge (ab 01. September 2010)
1. Der Gewerkschaftsbeitrag wird prozentual vom Bruttolohn erhoben.
Der monatliche Beitrag beträgt:
- für Beamte
0,8% des Grundgehalts;
- für Arbeiter
0,8% des Monatslohns;
- für Auszubildende
monatlich 3, € Festbetrag;
- für Versorgungsempfänger
0,65% des Ruhegehalts vor Anrechnung einer Rente;
- für Rentner
0,65% der Gesamtversorgung (incl. VAP bzw. Betriebl. Altersversorgung);
- der Mindestbeitrag beträgt (außer c.)
monatlich 5, €.
2. Der Gewerkschaftsbeitrag wird - soweit nicht schon unter 1. - als Festbeitrag erhoben:
| Fördernde Mitgliedschaft (gilt nicht für 1.) |
Mindestbeitrag jährlich |
| a. ohne weitergehende Leistungen |
12, € |
| b. mit eingeschränkten Leistungen |
25, € |
| c. mit vollen Leistungen Beitrag montl. 0,8% des Bruttoeinkommens, mind. 5, € |
| 3. |
Die Verletzung der satzungsmäßigen Verpflichtung zur Zahlung des monatlichen Gewerkschaftsbeitrages
berechtigt die DPVKOM Bayern, die Mitgliedschaft ruhend ohne Leistung zu stellen. Sämtliche Ansprüche sowie bis dahin
erworbene Anwartschaften des Mitglieds sind als Folge nicht durchsetzbar (einredebehaftet). Eine mehrfache Pflichtverletzung berechtigt die DPVKOM
Bayern zur außerordentlichen Kündigung. |
Gültig ab 01.09.2010 nach Beschluss des Gewerkschaftsrates der DPVKOM Bayern vom 06.08.2010. |
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