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Beiträge (ab 01. September 2010)

1. Der Gewerkschaftsbeitrag wird prozentual vom Bruttolohn erhoben.
 



Der monatliche Beitrag beträgt:
  1. für Beamte
    0,8% des Grundgehalts;

  2.  
  3. für Arbeiter
    0,8% des Monatslohns;

  4.  
  5. für Auszubildende
    monatlich 3,– € Festbetrag;

  6.  
  7. für Versorgungsempfänger
    0,65% des Ruhegehalts vor Anrechnung einer Rente;

  8.  
  9. für Rentner
    0,65% der Gesamtversorgung (incl. VAP bzw. Betriebl. Altersversorgung);

  10.  
  11. der Mindestbeitrag beträgt (außer c.)
    monatlich 5,– €.


2. Der Gewerkschaftsbeitrag wird - soweit nicht schon unter 1. - als Festbeitrag erhoben:
Fördernde Mitgliedschaft (gilt nicht für 1.) Mindestbeitrag jährlich
a. ohne weitergehende Leistungen 12,– €
b. mit eingeschränkten Leistungen 25,– €
c. mit vollen Leistungen Beitrag     montl. 0,8% des Bruttoeinkommens, mind. 5,– €

3.
Die Verletzung der satzungsmäßigen Verpflichtung zur Zahlung des monatlichen Gewerkschaftsbeitrages berechtigt die DPVKOM Bayern, die Mitgliedschaft „ruhend ohne Leistung“ zu stellen. Sämtliche Ansprüche sowie bis dahin erworbene Anwartschaften des Mitglieds sind als Folge nicht durchsetzbar (einredebehaftet). Eine mehrfache Pflichtverletzung berechtigt die DPVKOM Bayern zur außerordentlichen Kündigung.

Gültig ab 01.09.2010 nach Beschluss des Gewerkschaftsrates der DPVKOM Bayern vom 06.08.2010.

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