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 Wie zurück aus d. ISB od. Beurlaubung ?
 Neuer Arbeitsplatz ?
 Beamter ?
 Wechsel zum Arbeitnehmer ?
Wegfall der Beurlaubung - Was nun?

Eine Kurz-Information für Mitarbeiter der Deutschen Telekom


Welche Folgen hat eine Kündigung einer Beurlaubung zu einer Tochtergesellschaft oder der Insichbeurlaubung? Hierzu möchten wir Ihnen einige Hinweise geben:

Wie komme ich aus der ISB oder Beurlaubung zurück ?


Grundsätzlich ist eine Rückkehr aus der Beurlaubung oder ISB erst nach Beendigung möglich bzw. wenn der Vertrag gekündigt wird. Dies kann zu Problemen führen, wenn der Beurlaubte zu einer Tochtergesellschaft gewechselt ist und diese Tochtergesellschaft keine Arbeit für den Beurlaubten mehr haben sollte.
Bei einer vorzeitigen Rückkehr auf Wunsch des Beurlaubten sollte erst die Übernahmemöglichkeit durch die Telekom abschließend geklärt sein. Sollte dies nicht erfolgt sein, könnte die Telekom versuchen, sich gegen die Rückkehr zu wehren. Auch muss geklärt werden, wohin der Rückkehrer kommt.
 

Wo ist mein neuer Arbeitsplatz ?


Nach einer Beendigung der Beurlaubung, muss der Beurlaubte damit rechnen, dass er nicht mehr an seinem alten Arbeitsplatz und alten Arbeitsort zurückkehren kann.
Wenn der Arbeitgeber die ISB auflöst, ist es auch nicht sichergestellt, auf welchen Arbeitsplatz der Beurlaubte kommt. Auch hier gilt der künftige Arbeitsplatz und Arbeitsort ist ein anderer als der bisherige.
Die Telekom wird alle Rückkehrer künftig nur noch in die Personalservice-Agentur übernehmen wollen. Dort gelten die Bedingungen wie für alle PSA-Kräfte.
 

Was ist als Beamter zu beachten ?


Der Beamte kehrt auf das Beförderungsamt zurück, welches er vor der Beurlaubung inne hatte, oder welches er während der Beurlaubung durch Beförderungen erhalten hat. Für ihn gelten nach der Beendigung der Beurlaubung oder ISB die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle Beamten im Unternehmen. Auch rückkehrende Beamte werden sicherlich hauptsächlich in die PSA versetzt.
 

Lohnt sich ein Wechsel ins Arbeitnehmerverhältnis?


Diese Frage kann nur für jeden Einzelfall geklärt werden, eine generelle Aussage ist hier nicht möglich.
Sicher ist aber, dass es sich für viele Kräfte nicht lohnen wird in ein Arbeitnehmerverhältnis zu wechseln. Als Vergleich der Vor- und Nachteile sollte nicht nur das Nettogehalt, sondern auch die Veränderungen bei der Altersversorgung genau betrachtet werden.

 

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