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Trennung von Vorbereitung und Zustellung
Die Auswirkungen

  • Wie funktioniert die Trennung von Vorbereitung und Zustellung (TVZ)?

  • Das Modell TVZ sieht vor, die Vorbereitungs- und Zustelltätigkeiten komplett voneinander zu trennen. Dabei werden die Vorbereitungstätigkeiten nicht mehr vom Zusteller durchgeführt.

    Dem Zusteller wird die Sendungsmenge in Gangfolge sortiert zu einem Übergabepunkt zugeführt. Dienstbeginn und Dienstende ist am Übergabepunkt. Der Zusteller verbringt somit seine gesamte Arbeitszeit im Bezirk.

  • Warum wurde TVZ überhaupt eingeführt?

  • TVZ ist Bestandteil des sogenannten Beschäftigungspaktes. In diesem Pakt hat ver.di und der Gesamtbetriebsrat der Einführung von TVZ zugestimmt.

  • Wie hat sich die DPVKOM damals verhalten?

  • Die DPVKOM hat unter anderem wegen TVZ und den damals schon bekannten negativen Auswirkungen für die Beschäftigten den Beschäftigungspakt abgelehnt. Für uns war sofort klar: Das kann man den Beschäftigten nicht zumuten!

  • Welche negativen Auswirkungen für die Zusteller hat TVZ?

  • Bei der Einführung von TVZ sollen grundsätzlich Vollbezirke in Teilbezirke mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden umgewandelt werden. Das würde für die betroffenen Zusteller eine Versetzung in einen Verbundbezirk oder eine betriebsbedingte Änderungskündigung der Wochenarbeitszeit zur Folge haben.

  • Können von TVZ auch Verbundzusteller negativ betroffen sein?

  • Ja, denn wenn reine Briefzusteller ihren Bezirk verlieren, muss ein Sozialplan erstellt werden. Aufgrund des Sozialplanes (Sozialauswahl) kann dann beispielsweise dem Briefzusteller ein fester Verbundbezirk zugesprochen werden mit der Konsequenz, dass der Verbundzusteller (dessen Sozialdaten schwächer sind) seinen festen Bezirk verliert.

  • Kann denn jeder Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Änderungskündigung bei der Wochenarbeitszeit erhalten?

  • Grundsätzlich kann der Arbeitgeber bei der Einführung von TVZ betriebsbedingte Änderungskündigungen der Wochenarbeitszeit aussprechen. Ausgenommen davon sind nur Arbeitnehmer, die unter den besonderen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer fallen. Derzeit finden zwischen dem Arbeitgeber und den Sozialpartnern Verhandlungen statt, dass die Fremdvergabe in der Zustellung ausgeschlossen wird. Damit verbunden ist auch der Ausschluss der betriebsbedingten Änderungskündigung. Die DPVKOM gewährt allen ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz, wenn sie von einer Änderungskündigung betroffen sind!

  • Was spart der Arbeitgeber durch TVZ ein ?

  • Der Arbeitgeber sieht Einsparungspotential vor allem bei den Hin- und Rückwegen, weil der Zusteller Dienstbeginn und Dienstende jeweils im Bezirk hat. Sowie bei den Raumkosten, da nur noch Räume am sogenannten Übergabepunkt vorgehalten werden. Diese Räumlichkeiten am sogenannten Übergabepunkt dienen lediglich dazu, die Sendungen zu übernehmen und den Zustellkarren bzw. das Fahrrad zu beladen.

  • Welche Folgen hat TVZ für Auszubildende, Neueinstellungen und befristete Arbeitnehmer?

  • Auszubildende wurden nach der Ausbildung, wenn überhaupt, nur noch mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden übernommen. Auch alle weiteren Einstellungen sollen nur noch bis zu einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden erfolgen. Davon sind dann auch weitergehende Befristungen betroffen.

  • Welche Probleme sieht die DPVKOM bei der Einführung von TVZ?

  • TVZ ist unsozial! Wenn Nachwuchskräfte nur noch mit 30 Stunden beschäftigt werden und Vollzeitzusteller mit Änderungskündigungen rechnen müssen, so nimmt man den Beschäftigten die Grundlage für die Versorgung ihrer Familien. TVZ führt dazu, dass ein Zusteller einen Zweitjob annehmen muss um zu überleben. Dies war alles absehbar mit Abschluss des sogenannten Beschäftigungspaktes. Wir haben damals davor gewarnt! Wir haben damals auf die Folgen aufmerksam gemacht! Wir haben uns wiedersetzt! Ver.di hat TVZ zugestimmt und unterschrieben!
    DPVKOM (BGSt)

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