Warum ist eine Neuregelung notwendig?
Aus verschiedenen Gründen:
- Weil sich die gesetzlichen Regelungen der Erwerbsminderungsrente geändert haben.
- Damit die steuerliche Förderung von Altersvorsorgemaßnahmen möglich wird.

Besteht weiterhin der Anspruch auf eine Gesamtversorgung?
Nein! Die bisherige Gesamtversorgung wird abgelöst und durch einen Besitzstandsbetrag
ersetzt.
(Gesamtversorgung = gesamtversorgungsfähige Zeit x gesamtversorgungsfähiges
Entgelt)
Die gesamtversorgungsfähige Zeit sind die Zeiten der Beschäftigung bei der Post
zzgl. der hälftigen Zeiten der anrechenbaren gesetzlichen Rentenversicherungszeiten. Das
gesamtversorgungsfähige Entgelt ist das im Monat vor dem Ausscheiden aus dem aktiven
Dienst erzielte Entgelt, hochgerechnet auf das 55. Lebensjahr.

Wie wird dieser Besitzstandsbetrag ermittelt?
Zum 31.12.2002 wird der Anspruch auf Gesamtversorgung auf das Lebensalter 60 hochgerechnet. Von
dieser Gesamtversorgung wird die gesetzliche Rente und die Betriebsrente Post - jeweils
hochgerechnet - abgezogen. Der so ermittelte Betrag, multipliziert mit dem individuellen
Besitzstandsfaktor, ist der Besitzstandsbetrag. Der individuelle Besitzstandsfaktor ist der
Unterschied zwischen dem Anspruch am 30.04.1997 und dem Anspruch im Alter von 60 Jahren.

Wird der Besitzstandsbetrag an die Einkommensentwicklung angepasst?
Ja! Der errechnete Besitzstandsbetrag wird bei Eintritt des Leistungsfalls mit einem
Dynamisierungsfaktor multipliziert; dieser beträgt am 01.06.2003 = 1,024. Dieser Faktor
erhöht sich jeweils um ¾ der allgemeinen Entgelt- und
Vergütungserhöhungen bei der Deutschen Post AG.

Besteht der Leistungsfall Dienstunfähigkeit noch?
Nein! Die frühere Dienstunfähigkeit wird durch die
Postbeschäftigungsunfähigkeit ersetzt. Zukünftig kann die
Postbeschäftigungsunfähigkeit sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer -
unter Vorlage eines ärztlichen Attestes - beantragt werden. Neben der Betriebsrente und
dem Besitzstandsbetrag wird in diesem Fall zusätzlich ein dynamisierter Aufstockungsbetrag
gezahlt.

Besteht Anspruch auf Betriebsrente Post bei voller Erwerbsminderung?
Ja! Wenn gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wird, besteht Anspruch
auf Betriebsrente Post mit VAP-Besitzstand. Voraussetzung ist die unverzügliche
Beantragung nach Zugang des gesetzlichen Rentenbescheides.

Besteht Anspruch auf Betriebsrente Post bei teilweiser Erwerbsminderung?
Grundsätzlich ja! Wenn gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt
wird, erhält der Arbeitnehmer von der Post ein Angebot zur Teilzeitbeschäftigung. Ist
eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich, endet das Arbeitsverhältnis. In diesem
Fall wird die Betriebsrente Post und der Besitzstandsbetrag multipliziert mit dem
Dynamisierungsfaktor sowie 33 % des Aufstockungsbetrages für den Leistungsfall
Postbeschäftigungsunfähigkeit gezahlt.
Erlischt der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung,
ist der Arbeitnehmer auf seinen Antrag unverzüglich und nach Möglichkeit zu
gleichwertigen Bedingungen wiedereinzustellen.

Kann der Betriebsrentenempfänger Arbeitsentgelt hinzuverdienen?
Ja! Der Betriebsrentenempfänger kann während des Bezugs des Besitzstands- bzw.
Aufstockungsbetrages Arbeitsentgelt wie folgt hinzuverdienen:
- bei dem Leistungsfall Postbeschäftigungsunfähigkeit bis zu 400 Euro.
- bei teilweiser Erwerbsminderung bis zur Höhe der vorgenannten Arbeitsentgeltgrenze
zuzüglich 17% des für den Leistungsfall der Postbeschäftigungsunfähigkeit
definierten Aufstockungsbetrages.
Alle darüber hinaus gehenden Arbeitsentgelte werden auf den Aufstockungsbetrag angerechnet.

Hinweis:
Für die Ermittlung des Besitzstandsbetrages benötigt die Deutsche Post AG eine
Rentenauskunft aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die dafür notwendige
Kontenklärung und Rentenauskunft muss vom Arbeitnehmer bei dem zuständigen
Rentenversicherungsträger beantragt werden. Die Post wird alle betroffenen Arbeitnehmer
anschreiben und fügt ein Muster eines Antragsformulars bei.

Wer kann Fragen beantworten?
- Die Geschäftsstellen und Außendienstmitarbeiter der DPVKOM.
- Ihre zuständige Personalabteilung.
- Die Betriebsrentenberater der Deutschen Post AG.
Ein Verzeichnis aller Betriebsrentenberater können Sie in unseren Geschäftsstellen
erhalten.
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