Haben Kranke Hausarrest?
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Wer krank ist, ist vom normalen Leben nicht ausgeschlossen.
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Kranke Arbeitnehmer stellen sich häufig diese oder ähnliche Fragen: Darf
ich eigentlich einkaufen wenn ich krankgeschrieben bin? Darf ich ins Kino?
Wir verraten Ihnen, was Sie dürfen und was Sie nicht dürfen, wenn Sie
krankgeschrieben sind.
Die Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte eines Krankgeschriebenen sind sehr schwammig. Damit
Sie nicht Ihren Job riskieren, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.
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Darf ich in den Supermarkt?
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Auf ausgedehnte Shoppingtouren sollten Sie verzichten.
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Im Arbeitsrecht gilt folgende Regel: Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen
nichts unternehmen, was die Genesung verzögert oder gar gefährdet.
Aktivitäten sind also durchaus erlaubt - wenn sie den Heilungsprozess nicht behindern.
Das ist schwammig formuliert und lässt viel Spielraum. Wenn Sie von der
alljährlichen Grippe oder Erkältungswelle erwischt werden, brauchen Sie sich nicht
gleich in Ihrer Wohnung verschanzen.
Da auch Kranke etwas essen müssen, ist der Gang zum Supermarkt durchaus erlaubt. Auf
stundenlange Shopping-Touren sollten sie allerdings verzichten.
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Auch Urlaub mit einem gelben Schein möglich
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Urlaubspläne sollten mit einem Arzt besprochen werden.
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Eine heikles Thema ist das Verreisen während einer Krankheit.
Grundsätzlich sind auch Reisen erlaubt, wenn sie den Genesungsprozess fördern.
Wer wegen chronischer Erschöpfung krankgeschrieben ist, darf sehr wohl ein paar Tage
verreisen, um ausgedehnte Spaziergänge zu unternehmen. Frische Luft gilt als
heilungsfördernd.
Nächtelange Feiern mit den Kegelfreunden auf Ibiza sollten Sie sich verkneifen. Ein
wichtiger Punkt sind die Entfernungen, die Sie zurücklegen wollen. Vorgeschriebene
Kilometerzahlen gibt es nicht. Die Reise zum Urlaubsort sollte, abhängig von der
Krankheit, nicht zu anstrengend sein.
Tipp: Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt sich die Reise von seinem Arzt
genehmigen.
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Wer krank arbeitet, hat selbst Schuld
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Krankgeschriebene, die arbeiten, riskieren ihren Versicherungsschutz.
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In keinem Fall dürfen Sie Ihrer Arbeit nachgehen, wenn Sie krankgeschrieben sind.
Damit riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Wenn Sie sich fit genug für eine
Nebentätigkeit fühlen, bewegen Sie sich auf schmalem Grat und riskieren Ihren Job.
So ließ sich eine Schreibkraft eines Amtsgerichts krankschreiben, trat aber nebenbei
mit ihrer Blaskapelle auf. Nachdem die Frau bei einem Auftritt gesehen wurde, kam es zur
Kündigung. Das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein, vor dem die Frau gegen die
Kündigung klagte, hielt die Kündigung für wirksam (Aktenzeichen: 2 Sa 373/97).
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Sport kann die Genesung beschleunigen
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Grippe und Tennis? Das passt überhaupt nicht zusammen.
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Sportliche Aktivitäten sind erlaubt, wenn Sie dazu beitragen, dass der Kranke wieder
gesund wird.
Auch hier hängt der Spielraum von der Krankheit und der jeweiligen Situation ab. Wie
bereits erwähnt, spricht absolut nichts gegen Spaziergänge. Auch Schwimmen oder
Gymnastik gelten als gesundheitsfördernd.
Ausnahme: Der Arzt hat Ihnen strikte Bettruhe verordnet.
Allerdings gibt es klare Grenzen. Auf dem Tennisplatz haben Kranke nichts zu suchen.
Radtouren mit Gipsfuß sind auch nicht zu vertreten.
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Ausgehen ist nicht immer verboten
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Selbst ein Opernbesuch ist nicht unbedingt verboten.
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Hat der Arzt nicht strikte Bettruhe verordnet, müssen Sie sich nicht jeden Kino- oder
Restaurantbesuch verkneifen.
Das gilt auch für einen Abstecher in die Oper. Das hessische Arbeitsgericht erlaubte
einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin sogar die Feier ihrer Silberhochzeit (Aktenzeichen 9
Sa 271/97).
Wer allerdings mit einer schweren Bronchitis in einer verräucherten Kneipe erwischt
wird, riskiert eine Abmahnung.
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Quelle: http://www.netscape.de/
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