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Falsch getankt: Wer haftet?

 
Es passiert schneller als man glaubt: Man fährt mit dem Firmenwagen an die Tankstelle, und schon wird aus Gewohnheit Benzin statt Diesel gezapft!
Das Ergebnis ist schlimmstenfalls ein kapitaler Motorschaden!
In einem solchen Fall liegt „normale Fahrlässigkeit“ vor, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz; der Arbeitnehmer muss deshalb nicht allein für die Reparaturkosten aufkommen - ein Drittel geht als Betriebsrisiko zu Lasten des Arbeitgebers. Anders wäre die Gewichtung, wenn eine Absicht vorläge und nachgewiesen werden könnte:
Dann hätte der Arbeitnehmer „grob fahrlässig“ gehandelt und müsste die Gesamtkosten komplett tragen (Az: 7 Sa 631/03)


Wer kann helfen?


Eine Regress-Haftpflichtversicherung für Dienst-Kfz-Fahrer, wie Sie die DPVKOM Bayern anbietet, deckt nicht nur einen solchen Schaden vollständig ab.
... und das nur für 18 € im Jahr. ...weiter

Auch über den kostenlosen Rechtsschutz der DPVKOM Bayern kann man bei einem Schaden durch Falschbetankung den Anteil den der Arbeitnehmer tragen soll abwenden.
Mitglied sein lohnt sich also.

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